top of page

Impressum

​

Controller-Institut OWL
Herforderstraße 65   
33602 Bielefeld

Tel: 0521-3296096

Fax: 0521-96502-40

Mail: info@c-institut.de

Firmenseite: www.c-institut.de

​

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:​

Geschäftsführer: Soheil Khoury

​

​

​

Haftungsausschluss:​

​

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten hat (Az.: 312085/98). Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf unserer Seite Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt: Wir betonen ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten unserer Homepge (www.c-institut.de ) und wir machen uns deren Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage gelegten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner führen

​

Allgemeine Geschäftsbedingungen:​

​

Die Bildungsmaßnahmen des Controller-Instituts Bielefeld werden unter Berücksichtigung der folgenden Teilnahmebedingungen, die ein Vertragsbestandteil sind, durchgeführt.

​

1. Teilnahmeberechtigung

1.1. An den Bildungsmaßnahmen des Controller-Instituts Bielefeld kann jede/r teilnehmen, wenn für eine Bildungsmaßnahme besondere Zulassungsvoraussetzungen bestehen, müssen diese von dem/der Teilnehmer/in, im folgenden „TN“, erfüllt werden. Über Ausnahmen entscheidet das Controller-Institut Bielefeld oder die sonst zuständige Stelle.
1.2. Die Zulassungsbedingungen sind den Lehrgangsangeboten zu entnehmen und/oder bei der Institutsleitung zu erfragen. Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass die Zulassungsbedingungen nicht erfüllt sind, behält sich das Controller-Institut Bielefeld die fristlose Vertragskündigung vor.
1.3. Bei SGB III-geförderten Maßnahmen werden die Zulassungsvoraussetzungen durch das Controller-Institut Bielefeld geprüft.

2. Anmeldung/Datenschutzhinweis
2.1. Die Teilnahme setzt die vorherige ordnungsgemäße Ausfüllung und Unterzeichnung des Anmeldeformulars voraus. 
2.2. Die Daten des/der TN werden EDV-gestützt bearbeitet und gespeichert sowie im erforderlichen Umfang an die etwaigen Förderungsgeber weitergeleitet.

3. Gebühren
3.1. Für die Teilnahme werden Gebühren erhoben, deren jeweilige Höhe bei der Institutsleitung zu erfahren ist.
3.2. Die Gebühren bestehen u. a. aus Lehrgangsgebühren sowie ggf. einer Anmeldegebühr. Die Anmeldegebühr ist in voller Höhe bei der Anmeldung fällig und wird nur im Fall der Ziffern 4.1 und 4.5 erstattet, es sei denn, der/die TN beweist, dass kein Schaden entstanden ist. Die Lehrgangsgebühren sind jeweils monatsweise im voraus fällig; Ratenzahlung oder abweichende Fälligkeitstermine müssen gesondert vereinbart werden. Die Kosten für Lehr- und Lernmaterialien sind mit deren Ausgabe fällig.
3.3. Für TN, die nach den Vorschriften des SGB  III gefördert werden, gelten abweichend von Ziffer 3.2 die Regelungen des SGB III sowie die dazu ergangenen Durchführungsanweisungen (nachträglich monatliche Gebührenfälligkeit)


4. Durchführung / Rücktritt
4.1. Der Beginn eines Lehrgangs ist an eine 
Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei zu geringer Anmeldung kann der Lehrgang verschoben oder abgesagt werden, sofern auf der Anmeldung eine Mindestteilnehmerzahl angegeben ist. Das Controller-Institut Bielefeld behält sich vor, eine Bildungsmaßnahme aus wichtigem, von Ihm nicht zu vertretendem Grund kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen. Bereits entrichtete Gebühren werden in diesen Fällen in voller Höhe erstattet.
4.2 Das Controller-Institut Bielefeld behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des/der zuständigen Dozenten/in die vorgesehene Abfolge einzelner Lehrgangsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die TN unverzüglich benachrichtigt .
4.3 Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss schriftlich widerrufen werden. Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme – vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen – kein Widerrufsrecht. Soweit der/die TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, kann das Widerrufsrecht bis Maßnahmebeginn ausgeübt werden. Bei rechtzeitigem und ordnungsgemäß erklärtem Widerruf erhält der/die TN bereits entrichtete Lehrgangsgebühren erstattet; ansonsten gelten die Regelungen gemäß Ziffer 7 und entstehen die entsprechenden Gebührenansprüche, es sei denn, die /der TN beweist, dass kein entsprechender Schaden entstanden ist.
4.4 Bei einer Verschiebung des Lehrgangs gemäß 4.1 oder Unterbrechung über einen Monat hinaus besteht ein Rücktrittrecht des/der TN; im Fall der Unterbrechung hat der/die TN die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überbezahlte Beträge werden erstattet. Hat sich ein/e TN für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach §88 SGB III bzw. die Einwilligung nach § 48 SGB III beantragt wurde, besteht bei zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht des/r TN ohne Kostenbelastung 

 

5. Pflichten des/der TN
Der/Die TN hat
5.1. an den Kursen einschließlinh aller Prüfungen und Klausuren sowie ggf. in den (auch aushäusigen) Praktika regelmäßig teilzunehmen und mitzuarbeiten;
5.2. das Ergebnis externer Abschlussprüfungen dem Controller-Institut Bielefeld mitzuteilen;
5.3. sich die vom Controller-Institut Bielefeld vorgeschriebenen Arbeitsmittel, soweit diese nicht gestellt werden, auf eigene Kosten zu besorgen;
5.4. die Anweisungen der Mitarbeiter/innen des Controller-Instituts Bielefeld und die des/der Hausmeister/in des Schulungsgebäudes im Rahmen der Hausordnung zu befolgen;
5.5. Störungen der Maßnahme bzw. des Lehrgangs zu unterlassen;
5.6. zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich zu behandeln;
5.7. das Rauchen im Schulungsgebäude zu unterlassen, soweit es nicht in einzelnen Räumen ausdrücklich gestattet ist;
5.8. ggf. ausgegebene Teilnehmerausweise bei sich zu führen:


6. Ausschluss
6.1. Wer gegen die Pflichten als TN vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der/Die TN hat dem Controller-Institut Bielefeld einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen. 
6.2. Das Controller-Institut Bielefeld behält sich vor, den/die TN von der Teilnahme an Lehrgängen auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den/die betreffenden TN nicht erreicht werden kann oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Ziffer 5 dieser Teilnahmebedingungen wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der/die TN die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten, sofern keine Direktzahlung zwischen dem zuständigen Arbeitsamt und dem Controller-Institut  Bielefeld vereinbart ist.


7. Kündigung
7.1. Bei Bildungsmaßnahmen, die bis zu 6 Monate dauern, ist – vorbehaltlich anderweitig gesonderter Gesetzesregelungen – die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
7.2. Der/Die TN kann bei Bildungsmaßnahmen, die länger als 6 Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Lehrgangshalbjahres mit einer Frist von 6 Wochen ordentlich kündigen; danach kann der/die TN den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der nächsten 3 Monate ordentlich kündigen.
7.3. Soweit der/die TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, besteht eine ordentliche Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende eines jeden 3. Monats. Dies gilt  nicht für Maßnahmen, die in Abschnitten durchgeführt werden, die kürzer als 3 Monate sind; diese können mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines jeden Abschnitts ordentlich gekündigt werden. Bei zwischen dem zuständigen Arbeitsamt und dem Controller-Instituts Bielefeld vereinbarter Direktzahlung bestehen keine darüber hinausgehenden Zahlungsansprüche gegenüber dem/der TN.
7.4. Sofern keine Direktzahlung zwischen dem zuständigen Arbeitsamt und dem Controller-Instituts Bielefeld vereinbart ist, hat der/die TN bei rechtmäßiger vorzeitiger Kündigung unabhängig von etwaig zuvor vereinbarten Ratenzahlungen denjenigen Lehrgangsgebührenanteil zu entrichten, der sich auf Basis der bis zum Ende der Kündigungsfrist erfolgten Kursstunden errechnet; die Geltung des § 615-2. Satz BGB wird abbedungen.
7.5. Bei gegebener Anerkennung des Lehrgangs nach § 88 SGB III bzw. Einwilligung nach § 48 SGB III und festgestellter Nichtförderung des/der einzelnen TN besteht für diese/n ein außerordentliches Kündigungsrecht:
7.6. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 

8. Prüfungen, Zeugnisse und Teilnahmebescheinigungen
8.1 Die Abnahme von Prüfungen und Ausgabe von Zeugnissen richtet sich nach den internen Bestimmungen des Controller-Instituts Bielefeld. Diese können eingesehen werden. Jede/r TN, die/der an der Maßnahme regelmäßig teilgenommen hat, erhält eine Teilnahmebescheinigung. Für Lehrgänge, die auf externe Prüfungen vorbereiten, kann von dem Controller-Institut Bielefeld ein Fachzeugnis erstellt werden. Bei SGB III-geförderten Maßnahmen wird ein Zeugnis erstellt und besprochen.
8.2 Das Bestehen der Prüfung kann nur die prüfende Stelle bestätigen. Für die Zulassung zu einer externen Prüfung (z.B. bei der IHK) sowie die Einhaltung der vorgegebenen Termine, Kosten und Zulassungsbedingungen durch die prüfende Stelle übernimmt das Controller-Institut Bielefeld keine Haftung; für die Anmeldung zur externen Prüfung ist der/die TN selbst verantwortlich, es sei denn, es handelt sich um eine SGB III-geförderte Maßnahme.

 

9. Haftung 
9.1 Gegen alle Unfälle während der Lehrgangszeit und auf dem direkten Wege vom und zum Schulungsgebäude ist der/die TN im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung des Controller-Instituts Bielefeld versichert, soweit die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist. 
9.2 Das Controller-Institut Bielefeld haftet für Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens des Controller-Instituts Bielefeld; sie haftet nicht für etwaige Vermögensschäden des/der TN, die aus einem nicht zustande gekommenen Lehrgang oder aus einem Abbruch eines Lehrgangs resultieren.
9.3 Der/Die TN haftet für Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9.4 Das Controller-Institut Bielefeld haftet nicht für Garderobe des/der TN.

 

10. Verzugskosten
10.1 Für jede außergerichtliche Mahnung gegenüber dem/der TN kann nach eintretendem Zahlungsverzug ein Betrag von 2,60 € zur Abdeckung von Porto- und Verwaltungskosten erhoben werden, es sei denn, der/die TN weist dem Controller-Institut Bielefeld nach, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
10.2 Bei Verzug von Gebühren werden die gesetzlichen Zinsen gemäß §288 BGB erhoben (Beispiel: Januar 2003 = 6,97%)

​

​

​

​

​

​

​

​

​

​

​

​

bottom of page